Das Grundbuch - Aufbau und Gliederung
Grundbuchwissen kompakt
Das Grundbuch
kurz erklärt, einfach gemerkt
Die Gliederung - so teilt sich das Grundbuch auf.
Das Grundbuch ist in mehrere Bereiche gegliedert. Auf dem Deckblatt stehen das zuständige Amtsgericht und die Grundbuchblattnummer, unter der das Grundstück geführt wird. Das Grundbuchblatt umfasst die Seiten, auf denen sämtliche Angaben zu einem bestimmten Grundstück oder einer Grundstückseinheit vermerkt sind. Man kann es sich wie eine eigene Akte für das jeweilige Grundstück vorstellen. Es folgen das Bestandverzeichnis und im Anschluss die Abteilungen I bis III.
Das Grundbuch ist in mehrere Bereiche gegliedert. Auf dem Deckblatt stehen das zuständige Amtsgericht und die Grundbuchblattnummer, unter der das Grundstück geführt wird. Das Grundbuchblatt umfasst die Seiten, auf denen sämtliche Angaben zu einem bestimmten Grundstück oder einer Grundstückseinheit vermerkt sind. Man kann es sich wie eine eigene Akte für das jeweilige Grundstück vorstellen. Es folgen das Bestandverzeichnis und im Anschluss die Abteilungen I bis III.
Das Grundbuch dokumentiert die rechtlichen Verhältnisse einer Immobilie.
Im Bestandsverzeichnis wird das Grundstück selbst beschrieben. Abteilung I weist die Eigentumsverhältnisse aus. Abteilung II enthält Rechte und Belastungen wie etwa Wohn- oder Wegerechte. In Abteilung III sind die Grundpfandrechte, insbesondere Grundschulden und Hypotheken, eingetragen.
Im Bestandsverzeichnis wird das Grundstück selbst beschrieben. Abteilung I weist die Eigentumsverhältnisse aus. Abteilung II enthält Rechte und Belastungen wie etwa Wohn- oder Wegerechte. In Abteilung III sind die Grundpfandrechte, insbesondere Grundschulden und Hypotheken, eingetragen.
- Bestandsverzeichnis = Objektangaben = Was ist es?
- Abt. I = Eigentumsverhältnisse = Wem gehört es?
- Abt. II = Welche Rechte/Belastungen gibt es?
- Abt. III = Welche Bank-/Darlehenssicherheiten stehen drin?
Bestandsverzeichnis
Was gehört zum Objekt?
- Gemarkung (Gebiet, beispielsweise Ortsteil)
- Flur (Unterbereich der Gemarkung)
- Flurstück (einzelnes Grundstück bzw. Teil einer Fläche)
- Lagebezeichnung (Ort/Stadt, Ortsteil, genaue Objektadresse)
- Grundstücksgröße
- Miteigentumsanteile (rechnerischer Anteil am Gesamtobjekt, beispielsweise bei einer Eigentumswohnung)
Abteilung I
Wer ist Eigentümer?
- In Abteilung I des Grundbuchs ist der rechtliche Eigentümer der Immobilie und des Grundstücks eingetragen
Abteilung II
Welche Rechte und Belastungen bestehen?
- Wegerechte, Leitungsrechte (beispielsweise für den Energieversorger)
- Wohnrechte/Nutzungsrechte (Das Recht, eine Immobilie oder einzelne Räume zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein)
- Nießbrauch (Recht eine Immobilie zu nutzen und ihre Erträge zu erhalten, ohne selbst Eigentümer zu sein)
- Auflassungsvormerkung (Sicherung im Grundbuch für den Käufer)
- Reallasten (im Grundbuch gesicherte dauerhafte Leistungspflicht)
- Insolvenzvermerke
- Zwangsversteigerungsvermerke
- Testamentsvollstrecker- oder Nacherbenvermerke
Abteilung III
Welche Grundpfandrechte sind eingetragen?
- Grundschulden (bei Immobilienfinanzierung)
- Hypotheken
- Rentenschulden

