Sie haben noch Fragen?
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
FAQ – STADTBLICK Immobilien (Wiesbaden)
Kann ich auch mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?
Ja, natürlich. Nach unserer Erfahrung zahlt sich diese Vorgehensweise aber für die Eigentümer nicht aus. Die Gründe erläutern wir ausführlich auf der Seite Makleralleinauftrag.
Was ist ein Makleralleinauftrag?
Bei einem Makleralleinauftrag übernimmt ein einziger Makler die Vermarktung Ihrer Immobilie. Der Vorteil für Sie: Ein individuelles Marketingkonzept und höchstes Engagement. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite Makleralleinauftrag.
Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?
Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilien auch gerecht wird. Ein falscher Preis – egal ob „Mondpreis“ oder „Schnäppchen“ - führt meistens zu Verlusten für den Eigentümer.
Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer bzw. unsere Leistungen für Käufer/Mieter.
Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer bzw. unsere Leistungen für Käufer/Mieter.
Wieso bekomme ich als Interessent eine Widerrufsbelehrung, obwohl ich gar keinen Maklervertrag unterschrieben habe?
Bei Anfragen per Telefon, E-Mail, über unsere Homepage oder ein Immobilen-Portal entsteht automatisch ein sogenannter Fernabsatzvertrag. Wir sind in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu unterrichten. Mit dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags entstehen keine Kosten. Eine Provision wird selbstverständlich nur dann fällig, wenn auch eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Besichtigungen sind natürlich kostenlos.
Kann ich meine Immobilie auch selbst verkaufen?
Natürlich. Allerdings sollten Sie ausreichend Zeit einplanen und sich mit der Materie ernsthaft auseinandersetzen. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gern.
Wie finde ich den richtigen Makler?
Das ist keine leichte Entscheidung. Schließlich geht es um Ihr Eigentum und es gibt leider auch „schwarze Schafe“ unter den Maklern. Um Ihnen die Maklersuche zu erleichtern, haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt, wie Sie einen seriösen Makler finden.
Was ist meine Immobilie wert?
Das hängt von vielen Faktoren ab (Zustand, Alter, Lage, aktuelle Marktsituation etc.), die von einem Gutachter geprüft werden müssen. Gern erstellt STADTBLICK Immobilien ein individuelles Wertgutachten für Ihre Immobilie.
Woher bekomme ich einen Energieausweis?
Auf Wunsch ist STADTBLICK Immobilien dabei behilflich einen Energieausweis für Sie. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche. Je nach Objekt sind sogenannte Bedarfs- oder Verbrauchsausweise notwendig. Den Verbrauchsausweis können wir sogar selbst für Sie erstellen.
Was ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht für die gewerbliche Vermietung.
Was ist die Interessentenkartei?
Mit der Aufnahme in die Interessentenkartei teilen Sie uns unverbindlich die Merkmale Ihrer Wunschimmobilie mit. Sobald wir ein geeignetes Objekt im Portfolio haben, setzen wir uns automatisch mit Ihnen in Verbindungen. Sie erhalten dabei übrigens auch Angebote von Immobilien, die wir aus Gründen der Diskretion nicht auf unserer Homepage bewerben. Tragen Sie sich noch heute unverbindlich in die Interessentenkartei ein.
Wie ist die Provision beim Immobilienverkauf geregelt?
Seit 23. Dezember 2020 ist die Provisionsteilung beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern gesetzlich geregelt. Es gilt der Halbteilungsgrundsatz: Das Maklerhonorar muss für beide Parteien in gleicher Höhe vereinbart sein (gem. § 656c BGB).
Was kostet ein Makler in Wiesbaden?
Die Kosten hängen vom Modell (Verkauf/Vermietung) und den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Wir erklären Ihnen transparent, wie die Vergütung strukturiert ist und welche Leistung Sie dafür erhalten.
Wie bestimmen Sie den Angebotspreis?
Über Marktvergleich, Lage- und Objektfaktoren, Zustand, Nachfrage und Zielgruppe. Sie bekommen eine nachvollziehbare Einschätzung statt einer Zahl „aus dem Bauch“.
Wie läuft die Vermarktung konkret ab?
Mit einer professionellen Objektaufbereitung, hochwertigem Exposé, Portalveröffentlichung und gezielter Interessentenansprache – plus strukturiertem Besichtigungs- und Auswahlprozess.
Wie stellen Sie sicher, dass Interessenten seriös sind?
Durch Qualifizierung, plausibles Budget-/Finanzierungsbild (je nach Fall) und klare Kommunikation. Ziel ist ein effizienter Prozess mit passenden Kandidaten.
Wie schnell kann ich meine Immobilie in Wiesbaden verkaufen oder vermieten?
Das hängt vor allem von Preis, Lage, Zustand und Nachfrage ab. Mit einer marktgerechten Bewertung und einer sauberen Präsentation lässt sich die Vermarktung meist deutlich beschleunigen – ohne unnötige Preisrunden.
