Die Maklerprovision


Provisionsarten und gesetzliche Regelungen

Was ist die Provision und wann besteht Anspruch?

Die Maklerprovision ist der Maklerlohn (Honorar) auf welche der Makler für die Durchführung seiner Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch erheben kann.

Unter Welchen Voraussetzungen besteht der Provisionsanspruch?

Voraussetzungen für den Anspruch auf Provision sind beispielsweise:

  • Verkauf: Das Zustandekommen des notariellen Kaufvertrags
  • Vermietung: Der Abschluss des Mietvertrags
Foto Was ist die Provision und wann besteht Anspruch?



Bestellerprinzip, so funktioniert die Maklerprovision beim Immobilienverkauf:

Die Maklerprovision ist gesetzlich geregelt (Neuregelung von Dezember 2020, gem. §§ 656a – 656d Bürgerliches Gesetzbuch). Zunächst klingt diese neue Provisionsregelung für den Laien vielleicht etwas verwirrend oder kompliziert, doch das ist sie eigentlich gar nicht.

Gerne möchten wir daher etwas Klarheit schaffen und Ihnen helfen, die Verteilung der Maklerprovision besser zu verstehen.


Wann darf der Makler Provision für seine Dienstleistung verlangen?


Der Anspruch auf Provision besteht erst wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ein wirksamer Maklervertrag wurde abgeschlossen
  • Die Maklertätigkeit wurde erbracht (Nachweis und/oder Vermittlung)
  • Ein Kauf- oder Mietvertrag wurde abgeschossen
  • Die Maklertätigkeit war Ursache für den Vertragsabschluss





Für welche Käufe/Verkäufe gilt die Provisionsteilung?

Die Provisionsteilung ist die am meisten verbreitete Form der Entlohnung und impliziert die Aufteilung zwischen den Vertragsparteien (Käufer/Verkäufer).

Bei dieser Regelung ging es dem Gesetzgeber in erster Linie darum, dem Selbstnutzer (beispielsweise jungen Familien) Entlastung beim Erwerb zu verschaffen. Aus diesem Grund ist für die folgenden Immobilienarten die Provisionsteilung vorgesehen, wenn diese an Privatpersonen verkauft werden:

  • Eigentumswohnungen
  • Einfamilienhäuser

Die Teilung der Maklergebühren gilt nicht, bei:

  • Mehrfamilienhäusern
  • Unbebauten Baugrundstücken
  • Gewerbeobjekte
  • Immobilienkäufe durch Unternehmen und Investoren


Foto Die Maklerprovision bei der Vermietung:

Die Maklerprovision bei der Vermietung:

Anders als beim Kauf, hat der Gesetzgeber die Provision für die Vermietung von Wohnimmobilien so geregelt, dass sie in der Regel vom Vermieter zu zahlen ist. Einfach gesagt, gilt hier das Prinzip „wer den Makler bestellt, muss ihn bezahlen“. Der Vermieter darf die Maklerkosten nicht an den neuen Mieter durchreichen.

Bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien hingegen, kann die Provision zwischen den Parteien frei verhandelt werden. Hier gibt es im Wesentlichen drei unterschiedliche Provisionsmodelle:

  • Innenprovision: Die Provision wird vom Vermieter gezahlt
  • Außenprovision: Der Mieter zahlt den Makler
  • Gemischte Provision: Aufteilung der Provision zwischen den Vertragsparteien (Mieter und Vermieter oder Käufer und Verkäufer)

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gern.

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